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BGH, 10.06.1960 - 5 StR 156/60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen eines Sittlichkeitsverbrechens
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68
Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der …
Der besonderen Sachkunde gerade eines Psychiaters bedarf es aber, wenn die Glaubwürdigkeit eines jugendlichen Zeugen dadurch in Frage gestellt ist, daß er an einer geistigen Erkrankung leidet (vgl. auch die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 10. Juni 1960 - 5 StR 156/60 -, vom 16. Oktober 1963 - 2 StR 338/63 - und vom 21. Oktober 1966 - 4 StR 366/66). - BGH, 20.09.1966 - 5 StR 370/66
Anforderungen an Nachprüfungspflicht von Spezialstrafkammern - Rechtliche …
Denn die Entscheidung, ob er zur Untersuchung eines jugendlichen Zeugen auf seine Glaubwürdigkeit einen psychologischen oder psychiatrischen Sachverständigen hinzuziehen will, muß grundsätzlich dem Ermessen des Tatrichters überlassen werden (5 StR 156/60 vom 10. Juni 1960 in Verbindung mit BGH NJW 1959, 2315).